Leistungen der Krankenkasse 
(SGB V – unabhängig vom Pflegegrad)

Die Krankenkasse übernimmt medizinische Leistungen, die vom Arzt verordnet werden und zu Hause durchgeführt werden können. Dazu zählen zum Beispiel das Verabreichen von Medikamenten, Verbandswechsel, Blutdruck- oder Blutzuckerkontrollen sowie die Versorgung mit Kathetern oder Stomata. Diese Maßnahmen dienen dazu, die ärztliche Behandlung zu unterstützen und die Gesundheit der Patienten sicherzustellen.

Diese Leistungen können von jedem Versicherten in Anspruch genommen werden, egal ob Pflegegrad vorhanden ist oder nicht.
Voraussetzung: Ihr Arzt stellt ein Rezept (Verordnung häuslicher Krankenpflege) aus.

Medikamentengabe

  • Stellen von Tabletten in einer Medikamentenbox (z. B. wöchentlich)
  • Kontrolle, dass die Medikamente richtig eingenommen werden
  • Verabreichen von Tropfen, Säften oder Inhalationen
  • Injektionen geben (z. B. Insulin bei Diabetes, Thrombosespritzen nach OPs)
  • Infusionen anlegen und überwachen

👉 Nutzen: Sicherheit, dass Medikamente regelmäßig und korrekt eingenommen werden.

Wundversorgung

  • Wechsel und Anlage von Verbänden (nach Operationen, bei Verletzungen, bei chronischen Wunden wie Dekubitus oder „offenen Beinen“)
  • Wundreinigung und Kontrolle der Heilung
  • Anlegen spezieller Wundauflagen
  • Dokumentation für den Arzt

👉 Nutzen: Fachgerechte Versorgung, geringeres Risiko für Infektionen oder Verschlechterung.

Kontrolle von Vitalwerten

  • Blutdruckmessung
  • Puls- und Temperaturkontrolle
  • Blutzuckermessung
  • Gewichtskontrolle (z. B. bei Herz- oder Nierenpatienten, um Wassereinlagerungen zu überwachen)

👉 Nutzen: Frühzeitiges Erkennen von Problemen, schnelle Rückmeldung an den Arzt.

Kompressions- und Infusionstherapie

  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen (Klasse II–IV)
  • Anlegen von Kompressionsverbänden (z. B. bei Venenerkrankungen)
  • Verabreichen und Überwachen von Infusionen

👉 Nutzen: Unterstützung bei Erkrankungen wie Thrombose, Lymphödem oder venösen Stauungen.

Katheter- und Stomaversorgung

  • Pflege und Wechsel von Blasenkathetern
  • Versorgung und Pflege von Stomata (künstlicher Darmausgang oder künstlicher Blasenausgang)
  • Kontrolle und Wechsel von Urinbeuteln
  • Anleitung der Angehörigen im Umgang mit Katheter oder Stoma

👉 Nutzen: Hygiene, Sicherheit, Vorbeugung von Infektionen.

Ernährung und spezielle Therapien

  • Versorgung über PEG-Sonden (Ernährung direkt über die Bauchdecke)
  • Spülen der Sonde, Wechsel der Verbände
  • Anleitung bei Trink- oder Essproblemen (z. B. nach Schlaganfall)
  • Durchführung ärztlich verordneter Inhalationen

👉 Nutzen: Sicherstellung der Ernährung und Versorgung bei schwer kranken Patienten.

Wichtige Hinweise zu Leistungen der Krankenkasse (SGB V)

Wichtig für Patienten & Angehörige:

1. Ärztliche Verordnung ist Pflicht

  • Diese Leistungen sind keine freiwilligen Zusatzangebote, sondern gesetzlich zugesichert, wenn der Arzt sie für notwendig hält.
  • Behandlungspflege gibt es nur mit ärztlichem Rezept („Verordnung häuslicher Krankenpflege“, Formular 12).
  • Ohne dieses Rezept darf der Pflegedienst die Krankenkassenleistungen nicht abrechnen.
  • Die Krankenkasse übernimmt die Kosten vollständig – unabhängig vom Alter, Pflegegrad oder Einkommen.
     

2. Genehmigung durch die Krankenkasse

  • Die Krankenkasse prüft jede Verordnung.
  • Am Anfang werden oft nur 14 Tage genehmigt, später kann der Arzt eine Folgeverordnung ausstellen.
  • Bei chronischen Erkrankungen gibt es auch Langzeitgenehmigungen.
     

3. Behandlungspflege ist nicht das Gleiche wie Pflegekassenleistungen

  • Viele Angehörige glauben: Mit Pflegegrad bekomme ich automatisch Medikamentengabe oder Wundversorgung bezahlt.
  • Falsch: → Diese Leistungen laufen immer über die Krankenkasse, nicht über die Pflegekasse.
  • Vorteil: Sie sind unabhängig vom Pflegegrad.
     

4. Zuzahlungspflicht für Patienten

  • Patienten müssen grundsätzlich 10 % der Kosten selbst zahlen, für maximal 28 Tage im Jahr und  10 € pro Verordnung.
  • Ausnahme: Patienten mit Zuzahlungsbefreiung zahlen nichts.
     

5. Kombination mit/ohne Pflegeleistungen ist möglich

  • Ein Patient kann gleichzeitig Behandlungspflege (über Krankenkasse) und Grundpflege (über Pflegekasse) bekommen.
  • Beispiel: Patient hat Pflegegrad 3 → bekommt Hilfe beim Waschen über Pflegekasse und Wundversorgung über Krankenkasse.
  • Beispiel: Sie bekommen Pflegegeld und werden von angehörigen gepflegt? Trotzdem konnten sie Behandlungspflegeleistungen erhalten.
     

6. Zeitliche Begrenzung

  • Krankenkassenleistungen sind oft zeitlich befristet (z. B. nach einer Operation).
  • Dauerhafte Leistungen sind aber möglich, wenn der Arzt dies begründet (z. B. bei Diabetes, chronischen Wunden, PEG).
     

7. Zusammenarbeit mit dem Hausarzt

  • Alles läuft über den Arzt: Er entscheidet, was verordnet wird.
  • Der Pflegedienst dokumentiert die Leistungen und informiert den Arzt, wenn sich etwas verändert.

Leistungen der Pflegekasse 
(SGB XI – Pflegegrad notwendig)

Die Pflegekasse unterstützt Menschen mit anerkanntem Pflegegrad dabei, ihren Alltag besser zu bewältigen. Dazu gehören Hilfen bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, bei der Ernährung, bei der Mobilität sowie im Haushalt. Ziel ist es, Pflegebedürftigen ein möglichst selbstständiges und sicheres Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.

Was ist ein Pflegegrad ? Hier Klicken

 

Für die folgenden Leistungen, benötigen wir ein persönliches Gespräch mit ihnen, um mit ihnen ihre Bedürfnisse zu ermitteln. Hier zum Kontakt

Körperpflege

  • Hilfe beim Waschen, Duschen, Baden → ab Pflegegrad 2
    auch möglich → ab Pflegegrad 1 (Besonderheit)
  • Unterstützung bei Mund- und Zahnpflege → ab Pflegegrad 2
  • Hilfe beim Kämmen, Rasieren, 
    Hautpflege → ab Pflegegrad 2

An- und Auskleiden

  • Hilfe beim An- und Ausziehen → ab Pflegegrad 2
  • Unterstützung bei Kompressionsstrümpfen (wenn nicht über Krankenkasse läuft) → ab Pflegegrad 2

Ernährung

  • Hilfe beim Essen und Trinken (z. B. Anreichen von Speisen) → ab Pflegegrad 2
  • Zubereitung mundgerechter Mahlzeiten → ab Pflegegrad 2

Mobilität

  • Hilfe beim Aufstehen, Hinsetzen, Umlagern im Bett → ab Pflegegrad 2
  • Unterstützung beim Gehen oder Treppensteigen → ab Pflegegrad 2
  • Transfers (z. B. vom Bett in den Rollstuhl) → ab Pflegegrad 2, wenn regelmäßige Hilfe nötig ist

Ausscheidung

  • Hilfe beim Toilettengang → ab Pflegegrad 2
  • Inkontinenzversorgung (Vorlagen, Windeln wechseln) → ab Pflegegrad 2
  • Versorgung von Toilettenstühlen oder Bettpfannen → ab Pflegegrad 2

Hauswirtschaftliche Unterstützung

  • Einkaufen von Lebensmitteln und Haushaltswaren → ab Pflegegrad 2
  • Zubereitung von Mahlzeiten → ab Pflegegrad 2
  • Reinigung der Wohnung im notwendigen Umfang → ab Pflegegrad 2
  • Wäschepflege (Waschen, Bügeln, Falten) → ab Pflegegrad 2

Betreuung / Alltagsbegleitung

  • Gesellschaft leisten, Gespräche führen → ab Pflegegrad 1 (über Entlastungsbetrag)
  • Vorlesen, Spiele, geistige Aktivierung → ab Pflegegrad 1
  • Spaziergänge, Begleitung im Alltag → ab Pflegegrad 1
  • Erinnern an Medikamente oder Termine → ab Pflegegrad 1
  • Strukturierung des Tagesablaufs, Beaufsichtigung bei Demenz → ab Pflegegrad 1

ergänzende privat Leistungen

Manche Unterstützungen werden weder von der Kranken- noch von der Pflegekasse übernommen. 
Damit Sie dennoch bestmöglich versorgt sind, bieten wir zusätzliche private Leistungen an.
Diese Angebote können individuell vereinbart werden und ergänzen die Leistungen der Kassen nach Ihrem persönlichen Bedarf.

Einkäufe

Sie brauchen Unterstützung beim Einkaufen? Wir kümmern uns darum!
Ob Lebensmittel, Drogerieartikel oder kleine Besorgungen – wir erledigen das für Sie und bringen alles zuverlässig bis an Ihre Haustür. So bleibt mehr Zeit und Energie für die schönen Dinge im Leben.

  • Wir nehmen Ihre Einkaufswünsche entgegen.
  • Wir besorgen Lebensmittel und Dinge des täglichen Bedarfs.
  • Wir erledigen kleinere Besorgungen in der Umgebung.
  • Wir bringen die Einkäufe zuverlässig bis zu Ihnen nach Hause.

Rezept Service

Nie wieder Sorgen um fehlende Medikamente & Co.

Wir kümmern uns darum, dass Ihre Rezepte rechtzeitig bestellt und abgeholt werden. Auf Wunsch übernehmen wir auch die direkte Weiterleitung an Ihre Apotheke, sodass Ihre Medikamente zuverlässig für Sie bereitliegen.

So stellen wir sicher: Sie haben immer die richtigen Medikamente – ohne zusätzlichen Aufwand.

  • Wir bestellen Ihre Rezepte.
  • Wir holen die Rezepte beim Arzt ab.
  • Wir bringen sie zur Apotheke.
  • Wir liefern die Medikamente zu Ihnen nach Hause.

Hausnotruf System

Ein Knopfdruck genügt – und Hilfe ist unterwegs.

Wir arbeiten mit unserem Partner Vitakt zusammen und stellen Ihnen moderne Hausnotrufgeräte zur Verfügung. Wir kümmern uns um die Installation bei Ihnen zu Hause und sind im Ernstfall für Sie erreichbar.

So haben Sie die Sicherheit: Wenn etwas passiert, sind Sie nicht allein. 

  • Installation 
  • Reaktion im Notfall 24/7

Vermittlung von Hilfsmitteln

Im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit sind Hilfsmittel oft eine große Unterstützung im Alltag. Wir beraten Sie gerne und helfen bei der Beantragung sowie der Vermittlung passender Produkte. 

Diese können zum Beispiel aus folgenden Bereichen stammen:

  • Mobilität & Fortbewegung
  • Alltag & Sicherheit in der Wohnung
  • Lagerung & Pflege im Bett
  • Körperpflege & Hygiene
  • Ernährung & Flüssigkeitsaufnahme
  • Kommunikation & Orientierung
  • Medizinische Hilfsmittel

Erklärung der Pflegegrade

Ein Pflegegrad zeigt, wie stark jemand im Alltag auf Hilfe angewiesen ist. Auf dieser Grundlage entscheidet die Pflegekasse, welche Unterstützung Sie erhalten und bis zu welcher Sachleistungsgrenze die Kosten übernommen werden.

Die Pflegegrade reichen von 1 bis 5 – je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind die möglichen Sachleistungen. Alles, was über die jeweilige Grenze hinausgeht, wird privat in Rechnung gestellt. Die genaue Höhe teilt Ihnen Ihre Pflegekasse mit.

I

Geringe Beeinträchtigungen

  • Erste leichte Einschränkungen im Alltag (z. B. bei Körperpflege oder Orientierung).
  • Patient ist weitgehend selbstständig, braucht aber ab und zu Hilfe oder Anleitung.
  • Beispiele: Vergesslichkeit, Hilfe beim Anziehen von Strümpfen, gelegentliche Hilfe beim Kochen oder Einkaufen.

👉 Kein Anspruch auf Auszahlung des Pflegegeldes, aber:

  • Monatlich  ~131 € Entlastungsbetrag (z. B. für Haushaltshilfe, Betreuung durch Pflegedienst)
  • Zuschüsse für Pflegehilfsmittel (z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen – bis 40 € pro Monat)
  • Zuschuss für Wohnumfeldverbesserung (Umbau Bad, Haltegriffe, Treppenlift – bis 4.000 €)
  • Anspruch auf Beratungseinsätze durch den Pflegedienst
  • Beispiel: „Ich kann noch alleine duschen, brauche aber Hilfe beim Einkaufen oder bei der Medikamentenerinnerung.“

II

Erhebliche Beeinträchtigungen

  • Regelmäßige Unterstützung nötig, aber noch nicht den ganzen Tag.
  • Patient benötigt z. B. morgens und abends Hilfe.
  • Beispiele: Hilfe beim Duschen, beim An- und Auskleiden, bei der Medikamenteneinnahme.

👉 Erster Pflegegrad mit echter Grundpflege:

  • Hilfe bei Körperpflege (Duschen, Baden, Zähneputzen)
  • Hilfe beim An- und Ausziehen
  • Unterstützung bei Ernährung (z. B. Essen anreichen)
  • Hauswirtschaftliche Hilfe (Kochen, Putzen, Einkaufen)
  • Anspruch auf Pflegesachleistungen (Pflegedienst kommt und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab)
  • Anspruch auf Pflegegeld, wenn Angehörige selbst pflegen
  • Beispiel: „Ich brauche morgens Hilfe beim Waschen und Anziehen, den Rest schaffe ich selbst.“

III

Schwerste Beeinträchtigungen

  • Mehrmals täglich Hilfe nötig, oft in mehreren Bereichen (Körperpflege, Essen, Mobilität).
  • Patient kommt alleine nicht mehr zurecht.
  • Beispiele: Körperwäsche muss vollständig übernommen werden, Hilfe beim Essen, Umlagern im Bett.

👉 Mehr Hilfe, mehr Geldleistungen:

  • Mehrfache tägliche Unterstützung notwendig
  • Umlagern im Bett, Hilfe beim Toilettengang
  • Unterstützung bei Mobilität (z. B. Rollstuhltransfers)
  • Hauswirtschaftliche Unterstützung regelmäßig notwendig
  • Anspruch auf höheres Pflegegeld und Sachleistungen
  • Beispiel: „Ich brauche morgens und abends Hilfe beim Waschen, Anziehen und Medikamenten – und Unterstützung beim Gehen.“

IV

Schwerste Beeinträchtigungen

  • Rund-um-die-Uhr-Hilfe notwendig.
  • Patient ist im Alltag kaum noch selbstständig.
  • Beispiele: Patient kann nicht mehr allein laufen, muss beim Essen vollständig unterstützt werden, braucht regelmäßige Umlagerung, Inkontinenzversorgung.

👉 Hier geht es meist um Rund-um-die-Uhr-Hilfe:

  • Vollständige Übernahme der Körperpflege
  • Regelmäßiges Umlagern im Bett (Dekubitusprophylaxe)
  • Hilfe beim Essen (z. B. Löffeln, Sondennahrung anreichen)
  • Inkontinenzversorgung komplett durch Pflegedienst
  • Anspruch auf höchste Sach- und Geldleistungen (außer PG 5)
  • Beispiel: „Ich kann mich kaum noch selbst bewegen und brauche dauerhafte Unterstützung.“

V

Schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen

  • tärkster Pflegegrad, meist bei schweren neurologischen Erkrankungen, Wachkoma, hoher Pflegeaufwand.
  • Sehr aufwendige medizinisch-pflegerische Versorgung nötig.
  • Beispiele: Tracheostoma, künstliche Ernährung, dauerhafte Intensivbetreuung.

👉 Höchster Grad, betrifft Patienten mit besonders aufwendiger Pflege (z. B. Beatmung, Wachkoma):

  • Komplettübernahme aller pflegerischen Tätigkeiten
  • Spezielle Lagerungstechniken, Schmerztherapie-Begleitung
  • Tracheostomaversorgung, PEG-Ernährung durch Pflegedienst (zusätzlich zu Krankenkassenleistungen)
  • Höchste Pflegesachleistungen, höchstes Pflegegeld
  • Beispiel: „Ich bin dauerhaft auf intensive Pflege angewiesen, kann nichts mehr selbst übernehmen.“

Wie wird der Pflegegrad bestimmt?

Die Pflegegrade werden nicht vom Pflegedienst selbst bestimmt, sondern in einem offiziellen Verfahren:

1. Antrag stellen

  • Der Patient oder ein Angehöriger stellt einen Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse (die Pflegekasse gehört zur jeweiligen Krankenkasse).
  • Beispiel: Wer bei der AOK versichert ist, stellt dort den Antrag bei der AOK-Pflegekasse.

2. Begutachtung durch den MD (Medizinischer Dienst)

  • Früher „MDK“ (Medizinischer Dienst der Krankenkassen), heute offiziell MD.
  • Bei Privatversicherten übernimmt das die MEDICPROOF GmbH.
  • Ein Gutachter kommt in die Wohnung des Antragstellers und prüft anhand eines festen Fragenkatalogs die Selbstständigkeit und den Pflegebedarf.

3. Bewertung in sechs Bereichen (Punkte-System):

  • Mobilität (z. B. Aufstehen, Gehen, Treppensteigen)
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (z. B. Orientierung, Erinnerungsvermögen)
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (z. B. Unruhe, Ängste, Aggressionen)
  • Selbstversorgung (z. B. Körperpflege, Anziehen, Essen)
  • Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen (z. B. Medikamente, Wunden, Katheter)
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. 

4. Pflegegrad-Zuordnung

  • 12,5 bis unter 27 Punkte → Pflegegrad 1
  • 27 bis unter 47,5 Punkte → Pflegegrad 2
  • 47,5 bis unter 70 Punkte → Pflegegrad 3
  • 70 bis unter 90 Punkte → Pflegegrad 4
  • 90 bis 100 Punkte → Pflegegrad 5

5. Bescheid der Pflegekasse

  • Die Pflegekasse entscheidet anhand des Gutachtens, welchen Pflegegrad sie erhalten.
  • Der Patient erhält einen schriftlichen Bescheid von der Pflegekasse.

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